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Die Welt.de
am 11.10.2005
http://www.welt.de/data/2005/10/11/787375.html

Wie man eine Kanzlerin anredet

von AFP

Mit Angela Merkel soll nun voraussichtlich erstmals in Deutschland eine Frau Regierungschefin werden - im Grundgesetz ist aber nur vom "Bundeskanzler" die Rede. Dennoch: Es stehe außer Frage, daß es die "Bundeskanzlerin" gebe, versichert die "Duden"-Redaktion. Entsprechend sei die korrekte Anrede "Frau Bundeskanzlerin" und nicht "Frau Bundeskanzler".

Auch der "Ratgeber für Anschriften und Anreden" der Abteilung "Protokoll Inland" des Bundesinnenministeriums vom vergangenen Jahr ist bereits auf eine weibliche Regierungschefin vorbereitet. Demnach wäre Merkels offizieller Titel "Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland". Als mündliche Anrede reichte demnach "Frau Bundeskanzlerin" oder auch das geschlechtsneutrale "Exzellenz". Die korrekte schriftliche Anrede würde lauten "Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin". Im internationalen Schriftverkehr hieße die Anschrift dem Ratgeber zufolge "Ihrer Exzellenz der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Frau Dr. Angela Merkel".

Bei einer Wahl Merkels zur Regierungschefin müssen ihre Briefköpfe laut "Protokoll Inland" in "Bundeskanzlerin" geändert werden. Allerdings bleibt es bei der Bezeichnung "Bundeskanzleramt". Bei zusammengesetzten Wörtern setzt sich laut "Duden"-Redaktion das generische Maskulinum durch, wonach die männliche Bezeichnung auch für weibliche Personen oder gemischte Gruppen verwendet wird. "Bundeskanzlerinamt" werde aus "sprachökonomischen Gründen" nicht benutzt und sei allenfalls unüblicher "feministischer Sprachgebrauch".

Auch im Grundgesetz wird es weiterhin "Bundeskanzler" heißen. Die Bezeichnung ist nach Ansicht der Abteilung "Protokoll Inland" geschlechterübergreifend gültig. Die Internetseite www.bundeskanzler.de dürfte vom Bundespresseamt aber für Merkel wohl nicht weiter verwendet werden. Die Seite www.bundeskanzlerin.de hat sich jedoch ein Berliner PR-Berater gesichert. Der nennt das aber eine "treuhänderische Besetzung" und will sie kostenlos an die erste Bundeskanzlerin übergeben.

Artikel erschienen am Di, 11. Oktober 2005


 
 


Lars Mischa Heitmüller ©1999-2005